Melderegisterabfrage

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Die Melderegisterabfrage ist eine Abfrage bestimmter Daten aus einem Melderegister. In der Bundesrepublik Deutschland ist die einfache Melderegisterauskunft zulässig und enthält folgende Angaben:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens (Rufname),
  3. Doktorgrad,
  4. derzeitige Anschriften (Wohnsitz),
  5. sofern die Person verstorben ist, entsprechende Daten dazu.

Nach § 44 Absatz 3 Nr. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) bedarf die Übermittlung von Auskünften über eine Vielzahl von Personen für Zwecke der Werbung und des Adresshandels der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen. Die Einwilligung kann gegenüber der Meldebehörde erklärt und widerrufen werden.

Andere Lexika

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