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Beschreibung | Freistaat Bayern: Großes Wappen |
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Datum | eingeführt am 5. Juni 1950 mit dem „Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern“/eingestellt bei WP am 3. Okt. 2009 |
Urheber | Freistaat Bayern/eingestellt bei WP von Ludger1961 |
Quelle | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: G8. Das neue Gymnasium in Bayern. |
Anmerkung | Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. |
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 20:07, 14. Sep. 2010 | 1.000 × 625 (413 KB) | Gerhard kemme (Diskussion | Beiträge) | {{Bild-Daten |BESCHREIBUNG=Freistaat Bayern: Großes Wappen |DATUM=eingeführt am 5. Juni 1950 mit dem „Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern“/eingestellt bei WP am 3. Okt. 2009 |URHEBER=Freistaat Bayern/eingestellt bei WP von Ludger1961 |QUE |
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