Das Luxemburger Schifffahrtsregister

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Das Luxemburger Schifffahrtsregister

Ein "heimlicher Gewinner" Unbemerkte Entwicklung zum "Hidden Champion"

Der kleinste Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist vergleichbar mit einem Schnellboot bei der Umsetzung der nationalen Gesetzgebung. "Wir sind viel schneller und flexibler und den großen Nachbarn Deutschland, Frankreich oder Belgien und den Niederlanden schon weggefahren, bevor diese sich bewegen wie ein großer Tanker" (Zitat des Premierministers Luxemburgs, Jean-Claude Junker in einer TV-Sendung mit Sabine Christiansen, im Jahr 2000.) Bezogen auf das Luxemburger Schifffahrtsregister ist das Großherzogtum sogar Sprint-Europa-Meister. Zur Erklärung sei der geschichtliche Hintergrund erwähnt.

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das Finanzzentrum Luxemburgs (das Land hat heute 500.000 Einwohner, die Stadt Luxembourg 85.000) mit internationalen Finanzinstitutionen und Holdings nach Luxemburger Recht, Versicherungsunternehmen, den vier EU-Institutionen, deren angegegliederten Behörden und der Europäischen Investitionsbank so positiv, daß die wirtschaftliche Expansion bereits Ende der 80er Jahre auch den maritimen Sektor erreichte. Bereits am 7. November 1990 hatte das Luxemburger Parlament (Chambre de Députes) den Beschluß gefaßt, ein Schifffahrtsregister einzurichten. Dieser Beschluß, der so genannte "Maritime Act" trat am 2. Januar 1991 in Kraft. Zeitgleich traft der Europäische Gerichtshof unter Berücksichtigung der Verträge von Rom eine Entschließung, die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU-Mitgliedstaaten auch bezüglich der Schiffsregistrierungen zu prüfen und anzuwenden.

Das Schifffahrtsregister eines Landes ist die Behörde, bzw. das Amt, das Hoheitsrecht des Staates ausführt und überwacht. Es stellt im hier beschriebenen Sinn das Flaggenzertifikat aus, das der amtliche Ausweis für Seeschiffe ist, mit dem die Berechtigung zur Führung der Flagge nachgewiesen wird. In Deutschland ist es das BSH, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als Bundesoberbehörde für zentrale maritime Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Sitz in Hamburg und Rostock, das nach dem Flaggenrechtsgesetz die Befugnis zur Führung der Bundesflagge mit der Ausstellung eines Flaggenscheines erteilt.

Bevor die übrigen EU-Mitgliedstaaten ihre Überprüfung beendeten, hatte das Luxemburger Schiffahrtsregister, das Commissariat aux Affaires Maritimes (CAM; www.etat.lu), schon eine Vielzahl Schiffe registriert, die dann unter dem "Roude Léiw" (zu Deutsch: der rote Löwe - ein roter Löwe auf weißblau gestreiften Untergrund) der Luxemburger Flagge fuhren. Die International Transport Workers FEderation (ITF) mit Sitz in London, quasi die internationale Gewerkschaftsvertretung der im Transportsektor beschäftigten Arbeitnehmer, mit Schwerpunkt im Bereich Schiffahrt und Häfen, betrachtete das Luxemburger Register zunächst als belgisches Zweitregister. Hintergrund ist, daß Luxembourg zum organisatorischen Aufbau des Schiffahrtsregisters die Erfahrung des belgischen Registers genutzt hat. Dies war nahe liegend, weil Luxembourg nach Unterzeichnung des Vertrages der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion im Jahr 1921 bis zur Einführung des Euro mit Belgien schon eine Wirtschafts- und Währungsunion (faktische Wertgleichheit des belgischen und luxemburgischen Franken) hatte und Französisch als gemeinsame Amtssprache hat. Mit Gesetz vom 17. Juni 1994 regelte Luxembourg, daß Schiffseigner das administative Handling der Schiffsregistrierungen speziellen Managementunternehmen übertragen können, die in Luxembourg ansässig sein und dort ihre Arbeit ausführen müssen. Diese (Schiffs)-Managementunternehmen müssen vom Commissariat aux Affaires Maritimes (CAM) das dem Ministère de l´Economie (Wirtschaftsministerium) unterstellt ist, zwingend die Zulassung als "Dirigeant d´Entreprise Maritime" besitzen, also die Erlaubnis für die Ausübung der Registrierung haben, die erst nach vorheriger Überprüfung der persönlichen und fachlichen Qualifikation erteilt worden ist. Des Weiteren muß der Dirigeant d´Entreprise Mitglied des Verwaltungsrates einer Schiffsmanagementgesellschaft sein. Folglich bedeutet dies aber auch, daß ein im Ausland wohnender Schiffseigner und Gründer einer Reederei, denn jedes Schiff wird unter einer Reederei geführt, physisch zwar nicht in Luxembourg ansässig sein, die Gründung und Verwaltung aber einem Luxembourg Dirigeant d´Entreprise Maritime, der die Verantwortung übernimmt, übertragen muß.

Voraussetzung der Registrierung:

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes von 1994 werden die Statuten dieser (Schiffs)-Managementunternehmen festgeschrieben und die Formalitäten der Gründung einer solchen Gesellschaft bestimmt:

=> Allgemein können Schiffe mit mindestens 25 BRT und nicht älter als 15 Jahre, die im Rahmen der Passagier- oder

  Frachtschiffahrt, der Fischerei oder sonstiger Schifffahrtsaktivitäten tätig sind (dazu gehören auch Jachten und Segelschiffe
  als commercial ships), registriert werden;

=> Kommerziell betriebene Jachten und Segelschiffe werden bezüglich der Eintragung, der technischen Kontrolle, der

  Sozialgesetzgebung und der günstigen steuerlichen Handhabung wie jedes andere Handelsschiff behandelt (zwei landeseigene
  Verordnungen unterscheiden zwischen Schiffe mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Verdrängung von 25 bis 50 BRT und
  Schiffen von mehr als 24 m, die weniger als 500 BRT verdrängen und nicht mehr als zwölf Passagiere befördern können);

=> Luxembourg ist Mitglied sowohl in der International Marine Organization (IMO) als auch International Labor Organisation (ILO);

=> Zu den von Luxemburg akzeptierten Klassifizierungsgesellschaften gehören sämtliche namhaften wie z.B. American Bureau of

  Shipping, Bureau VErtitas, Det Norske Vertias, Germanischer Lloyd, Lloyds Register of Shipping, NKK und RINA.

Der Germanische Lloyd unterhält übrigens in Luxemburg ein für seine direkte Beratungs- und Überprüfungstätigkeit ein eigenes Büro. Zuständig für die Eintragungsformalitäten ist das Commissariat aux Affaires Maritimes (CAM), welches als Behörde die Registerzertifikate ausstellt und die Sicherheit der ihr anvertrauten Schiffe überwacht.

Zum Schifffahrtspersonal:

Hinsichtlich der Führung und Verantwortung an Bord eines Schiffes muß zum einen der Kapitän Bürger eines EU-Mitgliedstaates und zum anderen Inhaber eines von den luxemburgischen Behörden anerkannten Patentes sein. Die Nationalität anderer Offiziere oder des übrigen seemännischen Personals ist keinen Einschränkungen unterworfen. Sämtliche Patente, die innerhalb eines EU-Landes ausgestellt wurden, werden als fachliche Qualifikation anerkannt. Patente aus Nicht-EU-Ländern werden im Einzelfall vom Commissariat aux Affaires Maritimes geprüft und gegebenenfalls anerkannt. Die fachliche Qualifikation der Besatzung wird im Übrigen bei der Beantragung des Seefahrtsbuches überprüft. Damit ist gewährleistet, daß die international üblichen Richtwerte der Seefahrt erfüllt werden.

Zur Sozialgesetzgebung:

Wichtig und zugleich ineressant ist, daß Seeleute aus EU- und assoziierten Staaten, die auf luxemburgischen Schiffen fahren, der Luxemburger Sozialgesetzgebung unterliegen. Im Einzelnen ist damit Folgendes festgelegt:

=> die Regelarbeitszeit der Besatzungsmitglieder beträgt acht Stunden täglich bei einer 40-Stunden-Woche; => der gesetzlich garantierte Mindestlohn beläuft sich zurzeit auf 1.750 Euro monatlich; => sämtliches seefahrendes Personal muß sich einmal jährlich einer medizinischen Untersuchung unterziehen; => der per Gesetz mindestens zu gewährende Urlaubsanspruch beträgt drei Tage pro Beschäftigungsmonat.

Des Weiteren wurde mit der Umsetzung des vorerwähnten "Maritime Act" von 1990 eine Einheitslohnsteuer für Seeleute, die bei einer luxemburgischen Reederei angestllt sin, eingeführt. Diese Einheitssteuer gilt nur für Seeleute, die ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg haben. Die Steuer beträgt zehn Prozent von 90 Prozent des Bruttogehalts, abzüglich eines Freibetrages von ca. 1000 Euro. Diese zehnprozentige Besteuerung, die einem Nettobetrag von ca. sechs bis sieben Prozent unter Anrechnung des Freibetrages entspricht, ist sehr günstig im Verhältnis zu anderen Ländern. Steuerliche Vorteile:

Neben den oben erläuterten erheblichen Vorteilen gibt es für den Gründer einer Reederei, bzw. für Schiffseigner weitere Anreize, so z.B. die günstigen Bedingungen bei Abschreibungsregeln und Veräußerungen, die Befreiung von der Umsatzsteuer europaweit (gem. Art. 15 § 4 und 5 der 6. EU-Richtlinie gehören dazu Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, VErcharterungen und Vermietung von Wasserfahrzeugen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt dienen), steuerfreies Bunkern von Treibstoff, das Führen einer anerkannten Flagge eines EU-Landes sowie die Vorteile des Finanzplatzes Luxemburg für Schiffsfinanzierungen etc. Jachten und Segelschiffe (Segelschiffe = plaisance oder pleasure) können ebenfalls wie Handelsschiffe, nur mittels des Überbaues einer "Reederei" registriert werden. Diese "Reederei" als Kapitalgesellschaft unterliegt dem Körperschaftssteuergesetz, welches vorsieht, daß etwaige GEwinne mit einem Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuersatz von insgesamt 22 Prozent besteuert werden. Weitere Steuern für ein Schiff entfallen aufgrund der juristischen Konstruktion "Reederei" als Dachgesellschaft. Übrigens wurde mit Einführung des Euro in einer Gesamtreform die Betriebssteuer spürbar gesenkt. Die soll Entlastungseffekte bewirken und eine Leistungsverbesserung der Besteuerung bringen. Erwägungen der steuerlichen Behandlung dieser Fahrzeuge als Lieberhaberei - diesen Komplex kennt man in Luxemburg ohnehin nicht - entfallen.

Diese steuerliche Behandlung der Registrierung und Verwaltung von Schiffen ist gleichfalls sehr günstig im Verhältnis zu anderen Ländern.

Einige statistische Zahlen: Die Zahl der Dirigeants, d.h., diejenigen Managementunternehmen, deren Gesellschafter oder Gesellschaften eine natürliche oder auch eine juristische Person sein kann, die in Luxembourg Schiffe als Reederei registrieren und verwalten dürfen, ist in der Zeit von 1994 bis zum Jahr 2000 auf 29 angewachsen. Inzwischen liegt die Zahl bei 36. Die Zahl der registrierten Reedereien hat sich im gleichen Zeitraum von 75 auf 200 erhöht. Diese erzielten im Jahr 2000 einen Umsatz vn ca. 500 Mio. Euro. Mit nur 136 Beschäftigten im maritimen Sektor in Luxemburg und ca. heute 2.700 Seeleuten (Stand: 2011) auf Schiffen mit luxemburger Flagge ist dies eine Spitzenleistung.

Obwohl ein Vergleich mit Staaten, die traditionell ein Schifffahrtsregister führen, sehr schwierig ist, soll die Bedeutung der luxemburger Handelsflotte veranschaulicht werden. Es sind Reedereien vertreten wie z.B. die Cobelfreit, die größte Reederei Europas betreffend Autotransporten; die Jan de NUl-Gruppe, das ist die Reederei, die z.B. vor Dubai die Inseln gebaut hat; die Ahlers-Gruppe oder auch die Socatra. Derzeit sind im Luxemburger Register 240 Schiffe immatrikuliert mit einer Tonnage von ca. 1,5 Mio. Tonnen. (Die Zahlen schwanken, da stets Schiffe neu registriert oder bereits registrierte wieder abgemeldet werden. Es ist davon auszugehen, daß die Zahl der Schiffe, die in Luxemburg zwar verwaltet werden, aber unter der Flagge einer anderen Nationalität fahren, sehr viel höher liegt. Erwähnenswert ist noch, daß das Durchschnittsalter der in Luxemburg registriertren Schiffe sehr jung ist, geschätzt eine Lebensdauer von derzeit vier bis fünf Jahren; nur drei Schiffe sind älter als zehn Jahre, sodaß davon auszugehen ist, daß die Bautechnik und Ausrüstung der unter Luxemburger Flagge fahrenden Flotte den erhöhten Sicherheitsanforderungen der EU entspricht.

Mit Blick auf die Zukunft wird sich das Luxemburger Schiffahrtsregister innerhalb des europäischen Steuerwettbewerbs weiter auf Wachstumskurs befinden, insbbesondere auch deshalb, weil die EU daran interessiert ist, mehr Einfluß auf die Einhaltung europäischer Sicherheitsbestimmungen und die Durchführung technischer Inspektionen zu erhalten. Damit kann Havarien (siehe der Fall der Tankschiffe ERIKA oder der PRESTIGE) und deren katastrophalen Folgen vorgebeugt werden. Dies aber scheint nur dann möglich, wenn es sich für Reedereien letztlich finanziell lohnt, von sogenannten "Billigflaggen wie z.B. Liberia, Panama, Bahamas, etc. wieder in Länder innerhalb der EU zurückzukehren.

Es bedarf jedoch mehr als allein professioneller Gesetzgebung. Zur praktischen Umsetzung bedarf es uch professionellen Personals, welches auf maritimen Feld qualifiziert und kompetent ist. Es bedarf der Professionalität sowohl aufseiten der Ministerien, Behörden und Ämter als auch auf industriellen Seite, den Finanhziers und Versicherungen. Insbesondere deshalb, weil Luxemburg keinen natürlichen Zugang zum Mehr hat. Das Commissariat aux Affaires Maritimes (CAM) befindet sich auf dem besten Weg, dies weiter positiv umzusetzen. Außer den für sich sprechenden statistischen Zahlen war die erfolgreiche Zertifizierung durch den TÜV Cert, Rheinland, Berlin-Brandenburg im April 2000 ein Meilenstein, welcher bescheinigt, daß Arbeitsprozesse, Organisation und Transparenz dieser Schiffahrtsbehörde international anerkannten NOrmen entsprechen.

Der Autor ist Fregattenkapitän d.R. (Crew VII/78) und studierte an der Universität Trier Betriebswirtschaft. Er besitzt außerdem die ministerielle Akkreditierung als "Dirigeant d´Entreprise Maritime", mit der er die MERZ Schiffsmanagment Gesellschaft S.A. führt. Mit dieser Gesellschaft arbeitet er mit der Sandstone Luxembourg S.A. zusammen.

Init-Quelle

Entnommen aus der: WikiPedia

Autoren: unbekasnnt

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