Benutzer Diskussion:Smartcom5

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Hallo Smartcom5...
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Hallo Smartcom, herzlich Willkommen! Wir freuen uns über deine Anmeldung bei der PlusPedia und wünschen dir hier viel Freude. Gutes Zitat auf deiner Benutzerseite...:-). Liebe Grüße --Ariane 17:37, 30. Mai 2010 (UTC)

Hallo auch von mir, habe mir den Kasten von deiner Benutzerseite bei mir auch eingefügt. Hoffe, das ist so in Ordnung. Grüße --Old Schatterhand 13:55, 31. Mai 2010 (UTC)

Dein Hinweis

Hallo Smartcom5, erst mal willkommen auch von mir.

Jedoch dein Zusatz: Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner hier aufgeführten persönlichen Daten und aller persönlichen Daten, die sich daraus ableiten lassen.

Wenn du nicht mit der Lizenz Attribution-Share Alike 3.0 Unported einverstanden bist, dann hättest du die Speichertaste besser nicht drücken sollen, denn dort steht ausdrücklich: Bitte beachte, dass alle PlusPedia-Beiträge automatisch unter der „Attribution-Share Alike 3.0 Unported“ stehen. Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann drücke nicht auf „Seite speichern“.

Nun aber ein weitaus wesentlicher Punkt, du benutzt eine markenrechlichen geschützen Namen "Smartcom" der im Markenregister steht: siehe Smartcom Corporate. Wenn du also nicht der Rechte-Inhaber selber bist, wäre es besser diesen Namen nicht zu nutzen. Bei Fragen stehe ich dir jedoch gerne zu Verfügung. Grüße --Update 18:53, 30. Mai 2010 (UTC)

Hallo Update - ich denke Smartcom5 meinte anders mit seinen persönlichen Daten - wenn jetzt hier seine Telefonnummer stünde oder seine e-mail-adresse - dann möchte er nicht, dass diese für anrufe oder sms verwendet werden.
Grüße --Anthoney 09:18, 31. Mai 2010 (UTC)
Kann sein, nur Meinungen und § xx sind eben zwei Dinge. Besonders wenn dort steht: Wenn Sie diese Seite an irgendeiner anderen Stelle als der PlusPedia finden, handelt es sich um einen gespiegelten Klon. Und so was findet sich ja auch auf Wikipedia wieder. Warten wir mal ab vielleicht ist der Benutzer ja Mitarbeiter, Inhaber ect. von Smartcom Corporate. Grüße --Update 09:49, 31. Mai 2010 (UTC)


Den Sinn respektive Grundgedanken von einem Wiki habe ich - so denke ich - doch schon verstanden. ;-)
Ich schrieb ja auch ausdrücklich: "[…] meiner hier aufgeführten persönlichen Daten und aller persönlichen Daten, die sich daraus ableiten lassen".
Es entstehen daher auch nicht im Geringsten irgendwelche weder lizenzrechtlichen noch anderweitig geartete Konflikte, da es im von mir zitierten und referierten Paragraphen (§ 28, BDSG) lediglich um die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke geht.
Ich widerspreche somit lediglich der Nutzung meiner [sofern denn vorhandenen] persönlichen Daten zu geschäftlichen Zwecken (folg. Data-Mining).
Denn, § 28, Absatz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes regelt, "Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat […].
Ich willige nicht nur nicht ein, ich widerspreche von vorn herein auch explizit einer derartigen Nutzung meiner persönlichen Daten, sonst nichts - ganz einfach. ;-)


Zum 'weitaus wesentlicheren Punkt':
Punkt I.:
Es gibt allein in Deutschland annähernd 80 Firmen, die sich diese "Marke" haben "schützen" lassen (u.a. bspw. Conrad Electronic, zig Computer-Händler et cetera, pp.) - weltweit unzählige. Der erste Markeninhaber war beispielsweise ein Computerhändler aus Australien, mit dem ich aufgrund dieser Problematik bereits vor Jahren Kontakt hatte. Da ich aber keine gewerbliche Nutzung dieser "Marke" betreibe, sondern ausschließlich diese als Pseudonym verwende, tangiert dies in Folge auf keine markenrechtlichen Interessen.
Lektüre:
Deutsches Patent- und Markenamt
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt {europäische Marken} (Oficina de Armonizacion del Mercado Interior)
Weltorganisation für geistiges Eigentum {weltweite Marken und Patente} (World Intellectual Property Organization)
Punkt II.:
Ich verletzte mit der privaten, nicht gewerblichen Verwendung keinerlei Rechte Dritter im Sinne des Markenschutzes im Geschäftsverkehr. Jedwede wie auch immer geartete Zuordnungs- und/oder Identifikationsverwirrung ist damit nicht gegeben respektive nicht vorhanden und daher wird ein solches Interesse auch folgerichtig vom § 12 BGB [im Sinne eines eventuellen Markeninhabers] nicht geschützt. Weiter werden mit meiner ausschließlich privaten Verwendung auch keine schutzwürdigen Interessen eines eventuellen Markeninhabers verletzt - was einer der kausalen Gründe ist, weswegen ich dies verwenden darf.
Punkt III.:
Im Gegenzug dazu kann ich mich kraft Gewohnheitsrecht zudem selbst auf § 12 BGB stützen, da ich dieses Pseudonym bereits seit den 80'er Jahren führe respektive darunter auftrete und die Benutzung dieser "Marke" die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung einer eventuell bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise weder ausnutzt noch beeinträchtigt. Und da ich dieses Pseudonym wie bereits erwähnt, auch nicht kommerziell verwende, ist ein eventuell vorhandener Abmahnungsgrund schon mit § 14 Abs. 2 Marken-Gesetz obsolet - das Markenrecht schützt nämlich in aller erster Linie die Rechte an einer Marke im Geschäftsverkehr. Zudem liegt auch kein unbefugter Namensgebrauch vor, da es weder zu Verwechslungen noch sonst zu Irritationen über die Zuordnung des Namens oder einer Marke kommt. Außerdem habe ich durch die langjährige Verwendung von "Smartcom" als Aliasnamen eigene Namensrechte an dem Pseudonym erworben, die seinen Namensgebrauch rechtfertigten - wenngleich nicht auch zwangsläufig im geschäftlichen Verkehr.
Punkt IV.:
Eine Marke muß eine eindeutige Unterscheidungskraft aufweisen, damit ihr kein im Vordergrund stehender, beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann. Es darf sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort einer bekannten Sprache handeln, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird. Von daher ist überhaupt fraglich, ob "Smartcom" als Kurzwort (engl. smart; → intelligent und com [~ m] → kommunikation) überhaupt als schützenwert im Sinne einer Marke angesehen werden kann, da es keinerlei Unterscheidungskraft aufweist. Wohl letzteres, sonst gäbe es nicht hunderte Unternehmen, die sich dieses als "Marke" haben schützen lassen können. … es gibt denn auch einen Unterschied zwischen Wort-, Handels-, Hersteller- und anderweitigen Marken.
Man kann es auch übertreiben … Wenn es so wäre, dürfte Klaus Knopper sein Knoppix auch nicht veröffentlichen - zumal es seine eigene Schöpfung ist, daher; Knopper‘s Knoppix. Kann mich nicht daran erinnern, daß die August Storck KG ihm irgendeine Verletzung von Markenrechten vorgeworfen hat - und bei ihm besteht massive Verwechslungs- und Irritationsgefahr sowie Identifikationsverwirrung. Und er betreibt die Verbreitung in gewerblichem Maße - mit Vorsatz - und erweckt den Anschein einer Institution … *SCNR*


In diesem Sinne
Smartcom5 (Fragen ?) 01:58, 1. Jun. 2010 (UTC)

Habe leider keine Lust, das alles durchzulesen - könntest du dich bitte auch kürzer ausdrücken ? -85.25.239.94 06:18, 1. Jun. 2010 (UTC)

Kurz gesagt: Der Benutzer behauptet, da er diesen Namen bereits seit den 80'er Jahren führt respektive darunter aufgetreten ist, hat er das Recht den Markennamen zu benutzen. Weiter wirft er den Markenschutzstellen der Welt vor: ob der Name überhaupt als schützenswert im Sinne einer Marke angesehen werden kann, da es keinerlei Unterscheidungskraft aufweist. --EnzyClo 06:44, 1. Jun. 2010 (UTC)


Was für grenzdebile Argumente; "Habe leider keine Lust, das alles durchzulesen" Da fällt einem ja gar nichts mehr zu ein …
Man muß mir nicht das Wort im Mund umdrehen;
Ich behaupte nicht irgendetwas um meinen Standpunkt als rechtmäßig zu legitimieren, so etwas zu postulieren ist mit Verlaub, absoluter Blödsinn (und grenzt schon an Verleumdung) - ob nun beabsichtigt oder nicht. Und so etwas dient in diesem Fall hier lediglich dazu meine Glaubwürdigkeit zu diskreditieren. Ich habe versucht, Fakten dar zu legen - nichts anderes. Wenn hier aber etwaige Leser nicht über die notwendige Kompetenz verfügen, sich die von mir verfassten Artikel gewissenhaft zu Gemüte zu führen, ist das nicht mein Problem - es ändert nichts an der Rechtmäßigkeit.
Kurz gesagt:
Fakt ist: Ich verletzte mit der ausschließlich privaten Verwendung dieses vermeintlichen Markennamens, keine schutzwürdigen Interessen eines eventuellen Markeninhabers.
Fakt ist: Es findet demnach nicht im geringsten irgendeine Art von Markenrechtsverletzung statt.
Fakt ist: Ich habe in der Tat (kraft Gewohnheitsrecht) Namensrechte an diesem Namen erlangt. Selbst eine Notorietätsmarke (§ 4 Nr. 3 MarkenG) wäre hier wahrscheinlich.
Fakt ist: Wie auch zuletzt '00 vom OLG Köln bestätigt (vgl. OLG Köln CR 2000, 696), Pseudonyme sind genauso schutzwürdig wie Familiennamen.


Genug des 'an die Hand' nehmens und mal etwas ausführlicher;
Eine Markenrechtsverletzung setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Fälschlicherweise wird hier einfach einmal prophylaktisch unterstellt, es wäre eine eingetragene Wortmarke in allen verfügbaren Nizza-Klassifikationen. Eine Marke muß (und ist auch in den meißten Fällen) nicht für jeden Bereich eingetragen, ist verständlicherweise eine Geldfrage. Es gibt Unterschiede zwischen Hersteller-, Handels-, Register-, Wort- oder anderweitigen Marken. Eine registrierte Marke heißt nicht gleich, daß ich diese Namens- oder Buchstabenkombination (oder woraus auch immer sie bestehen sollte) nirgendwo auf der Welt mehr verwenden darf. Man könnte ohne Probleme eine gegründete Selbsthilfegruppe für geistig minderbemittelte Effekthascher/innen (beispielsweise) "TeamSpeak" nennen. Warum ? Weil es nichts mit irgendeiner Art von technisch-elektronischer Sprachübermittlung (VoIP) zu tun hat noch im entferntesten irgendeine Art von Softwareprodukt darstellt - wohlgemerkt im geschäftlichen Betrieb. Es entstehen keinerlei Zuordnungs- oder Identifikationsverwirrungen, demnach kann diese Selbsthilfegruppe auch geschäftlich mit dieser Marke für ihr Produkt (was auch immer es sein möge) werben. Es werden keinerlei markenrechtlich relevanten Interessen der TeamSpeak Systems GmbH verletzt …


Die ganze Diskussion ist schlichte Sensationsmache und sowas von dermaßen lächerlich. Nur weil mein Name so klingt, als könne er irgendeine anglo-amerikanische Marke sein, wird man hier von Leuten, die auf der gehetzten Suche nach irgendetwas brauchbarem in aller Eile nichtmal bemerken, daß auf angeblichen Referenzen nicht im Entferntesten irgendetwas auf eine eingetragene Marke hindeutet, mit Dreck beworfen …
Sowas würde ich als plump »arm« bezeichnen …
Gibt‘s sonst noch irgendwelche Verbrechen (Achtung!; Ich bin einer dieser Raubmordkillerspiel-Spieler !!!!einself) denen ich mich schuldig gemacht haben könnte, oder hat jetzt Jeder seine 15 Minuten Ruhm bekommen ?
Ist übrigens eine hübsche Art, Neuankömmlinge zur Mitarbeit zu überreden - da bekommt man, getrieben von überschwänglichem Arbeits- und Korrektureifer, glatt Lust sich gleich in‘s Vergnügen zu stürzen. Was für ein Affentheater …
PS: TomTom haben beispielsweise vor geraumer Zeit Jemanden verklagt, weil er sich (da er mit bürgerlicherm Namen »Tom« hieß) in einem Forum »TomTom« nannte - was glaubt ihr, wie das ausgegangen ist ?
PPS: Nichts gegen Dich, EnzyClo, aber was Du mit folgendem Satz aussagst, grenzt wirklich schon an Verleumdung - auch wenn es nicht böswillig gemeint ist (wovon ich sehr stark ausgehe!):
 »Der Benutzer behauptet, da er diesen Namen bereits seit den 80'er Jahren führt respektive darunter aufgetreten ist, hat er das Recht den Markennamen zu benutzen.«
Wie gesagt, ich unterstelle Dir in keiner Weise Absicht, aber das ist komplettes Verdrehen von Tatsachen und hat mit meiner ursprünglichen Aussage nichts gemein. Du implizierst nämlich, daß ich aussage, mit meiner langjährigen Verwendung als Pseudonym Nutzungsrechte an der Marke erlangt zu haben. Das habe ich aber weder gesagt (ganz bewußt; entspräche ja auch nicht der Wahrheit) noch versucht einen solchen Anschein zu erwecken. Meine Aussage war vielmehr, daß ich Namensrechte an dieser Marke als Pseudonym erlangt habe (Gewohnheitsrecht).
Markenrecht und Namensrecht haben nicht im geringsten etwas miteinander zu tun - wirklich. ;)
Das Markenrecht kommt hier generell in keiner Weise auch nur im Ansatz zur Anwendung - eben weil ich weder ein Produkt anbiete, noch gewerblich handle - deswegen ist diese ganze Diskussion ja so witzlos … ;)


Smartcom5 (Fragen ?) 21:59, 1. Jun. 2010 (UTC)

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